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Definition

Vollzeitmaßnahme

Fortbildung mit Vollzeitumfang, bei der im Aufstiegs-BAföG ein Unterhaltsbeitrag gezahlt werden kann.

Eine Vollzeitmaßnahme ist eine Fortbildung, die im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung stattfindet. Nur bei Vollzeitmaßnahmen wird im Aufstiegs-BAföG ein Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt gezahlt. Die Abgrenzung zur Teilzeit richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme.

Wer Vollzeit lernt, hat oft den Vorteil eines zügigen Abschlusses, muss aber den Einkommensverlust einplanen. Die Förderung kann diesen Verlust teilweise ausgleichen.

Die Einordnung als Vollzeit sollte der Bildungsträger schriftlich bestätigen, weil sie die Förderung direkt beeinflusst. Wer Vollzeit lernt, sollte den Zeitraum mit Familie und Verpflichtungen abstimmen, weil die Belastung über Monate anhält. Dadurch ist die Vollzeitvariante vor allem für Personen interessant, die ihre Arbeitszeit für einige Monate ganz umstellen können.

Siehe auch

  • UnterhaltsbeitragMonatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen im Aufstiegs-BAföG, der nach Familiensituation und Anrechnung berechnet wird.
  • FörderungshöchstdauerMaximale Zeit, für die das Aufstiegs-BAföG gewährt wird, derzeit 24 Monate in Vollzeit und 48 Monate in Teilzeit.
  • TeilzeitmaßnahmeFortbildung mit geringerem wöchentlichem Umfang, die neben dem Beruf absolviert wird und im Aufstiegs-BAföG eine längere Förderungsdauer hat.