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Definition

Teilzeitmaßnahme

Fortbildung mit geringerem wöchentlichem Umfang, die neben dem Beruf absolviert wird und im Aufstiegs-BAföG eine längere Förderungsdauer hat.

Eine Teilzeitmaßnahme läuft neben dem Beruf und hat einen geringeren wöchentlichen Umfang als eine Vollzeitmaßnahme. Im Aufstiegs-BAföG ist die Förderungshöchstdauer dafür länger, dafür entfällt der Unterhaltsbeitrag in dieser Form.

Für Berufstätige ist das oft die realistischere Variante, weil das Einkommen bleibt. Der Lernaufwand verteilt sich dann über einen längeren Zeitraum und erfordert Disziplin.

Wer Teilzeit lernt, sollte früh einen festen Lernrhythmus festlegen und den Abschluss auf den Zeitrahmen der Förderung abstimmen. Wer Teilzeit wählt, sollte mit dem Arbeitgeber früh klären, ob Lernzeiten und Prüfungstermine in den Dienstplan passen. Wer sich für Teilzeit entscheidet, sollte den Lernaufwand pro Woche konkret festlegen, damit der Fortschritt messbar bleibt.

Siehe auch

  • FörderungshöchstdauerMaximale Zeit, für die das Aufstiegs-BAföG gewährt wird, derzeit 24 Monate in Vollzeit und 48 Monate in Teilzeit.
  • VollzeitmaßnahmeFortbildung mit Vollzeitumfang, bei der im Aufstiegs-BAföG ein Unterhaltsbeitrag gezahlt werden kann.
  • LehrgangStrukturierter Vorbereitungskurs auf eine Fortbildungsprüfung, der meist über Monate läuft und die Prüfungsinhalte systematisch vermittelt.