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Definition

Förderungshöchstdauer

Maximale Zeit, für die das Aufstiegs-BAföG gewährt wird, derzeit 24 Monate in Vollzeit und 48 Monate in Teilzeit.

Die Förderungshöchstdauer begrenzt, wie lange das Aufstiegs-BAföG gezahlt werden kann. Derzeit sind es 24 Kalendermonate in Vollzeit und 48 Kalendermonate in Teilzeit. Die Zeit läuft ab Beginn der geförderten Maßnahme.

Für die Planung wichtig: Wer länger braucht, etwa weil eine Prüfungsteil-Wiederholung nötig ist, sollte diese Zeit im Blick behalten. Die Grenze gilt unabhängig davon, ob man tatsächlich lernt.

Eine Verlängerung ist nur unter bestimmten Umständen möglich, deshalb sollte man den Zeitplan von Anfang an realistisch wählen. Wer die Förderungsdauer ausreizen möchte, sollte den Lehrgang so planen, dass ein Puffer für Prüfungswiederholungen bleibt.

Siehe auch

  • VollzeitmaßnahmeFortbildung mit Vollzeitumfang, bei der im Aufstiegs-BAföG ein Unterhaltsbeitrag gezahlt werden kann.
  • TeilzeitmaßnahmeFortbildung mit geringerem wöchentlichem Umfang, die neben dem Beruf absolviert wird und im Aufstiegs-BAföG eine längere Förderungsdauer hat.
  • Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung für berufliche Fortbildungen, die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einen Unterhaltsbeitrag umfassen kann.