Definition
Zuschuss
Förderung ohne Rückzahlungspflicht, im Aufstiegs-BAföG etwa für die Hälfte des Maßnahmebeitrags und für den Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit.
Ein Zuschuss ist eine Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Im Aufstiegs-BAföG gibt es Zuschüsse zu einem Teil des Maßnahmebeitrags, also der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich ein Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss gezahlt.
Der Zuschuss ist der Teil der Förderung, der die Belastung am direktesten senkt. Deshalb lohnt es sich, die Anteile von Zuschuss und Darlehen genau zu kennen.
Wer Zuschüsse bekommt, sollte beachten, dass Einkommen und Vermögen angerechnet werden können. Wer Zuschüsse erhält, sollte die Bescheide sorgfältig ablegen, weil sie für spätere Nachweise und Rückfragen gebraucht werden. Der Zuschuss senkt die Gesamtbelastung unmittelbar, während ein Darlehen über die Laufzeit zurückgezahlt werden muss.
Siehe auch
- MaßnahmebeitragGesamtkosten einer geförderten Fortbildung, die derzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsgünstiges Darlehen finanziert werden.
- UnterhaltsbeitragMonatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen im Aufstiegs-BAföG, der nach Familiensituation und Anrechnung berechnet wird.
- KfW-DarlehenZinsgünstiges Darlehen der KfW, das im Aufstiegs-BAföG den nicht bezuschussten Teil des Maßnahmebeitrags finanziert.