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Definition

Unterhaltsbedarf

Berechneter Bedarf für den Lebensunterhalt im Aufstiegs-BAföG, der sich je nach Teilnehmer, Partner und Kindern erhöht.

Der Unterhaltsbedarf ist die Summe, die im Aufstiegs-BAföG als Lebensunterhalt angesetzt wird. Er erhöht sich um einen festen Betrag für den Teilnehmenden selbst, für den Ehegatten oder Lebenspartner und für jedes kindergeldberechtigte Kind. Diese Zuschläge stehen im Gesetz.

Im Ergebnis ergibt sich der Bedarf aus Grundbetrag und Zuschlägen. Vom Bedarf werden dann Einkommen und Vermögen abgezogen, sodass der Unterhaltsbeitrag kleiner ausfallen kann.

Eine einfache Rechnung hilft, bevor man den Antrag stellt, und zeigt, ob der Förderbetrag den tatsächlichen Bedarf deckt. Wer Zuschläge für Partner oder Kinder geltend machen will, sollte die Nachweise frühzeitig sammeln, damit der Antrag vollständig ist.

Siehe auch

  • UnterhaltsbeitragMonatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen im Aufstiegs-BAföG, der nach Familiensituation und Anrechnung berechnet wird.
  • EinkommensanrechnungVerrechnung von Einkommen und Vermögen mit dem Unterhaltsbedarf im Aufstiegs-BAföG, wodurch der Förderbetrag sinken kann.
  • KinderbetreuungszuschlagMonatlicher Zuschlag für alleinerziehende Teilnehmende mit Kindern unter 14 Jahren, derzeit 150 Euro je Kind.