Definition
Lehrgangsgebühren
Kosten eines Vorbereitungslehrgangs, die im Aufstiegs-BAföG derzeit bis zu einem Höchstbetrag gefördert werden können.
Lehrgangsgebühren sind die Kosten des Vorbereitungslehrgangs auf eine Fortbildungsprüfung. Im Aufstiegs-BAföG werden sie zusammen mit den Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag gefördert. Derzeit liegt dieser Höchstbetrag bei 15.000 Euro.
Für eine Änderung des Gesetzes ist ein höherer Höchstbetrag ab dem 1. August 2027 im Gespräch. Das ist noch nicht beschlossen und sollte nicht als sicher eingeplant werden.
Wer einen Lehrgang bucht, sollte die Förderfähigkeit vorab bei der zuständigen Stelle prüfen lassen, bevor er sich bindet. Wer eine höhere Förderung abwarten möchte, sollte den Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns mit dem Inkrafttreten abgleichen.
Siehe auch
- Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung für berufliche Fortbildungen, die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einen Unterhaltsbeitrag umfassen kann.
- PrüfungsgebührenKosten für die Prüfung selbst, die im Aufstiegs-BAföG zusammen mit den Lehrgangsgebühren bis zum Gesamthöchstbetrag gefördert werden.
- AFBG-NovelleGeplante Änderung des Aufstiegs-BAföG mit höheren Beträgen ab dem 1. August 2027, die noch nicht beschlossen ist.