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Definition

Fortbildungsprüfung

Prüfung, mit der berufserfahrene Fachkräfte einen anerkannten Fortbildungsabschluss erwerben, geregelt durch Rechtsvorschriften des Bundes oder der Kammern.

Eine Fortbildungsprüfung setzt auf einer abgeschlossenen Ausbildung oder auf Berufserfahrung auf. Sie wird nach einer Prüfungsordnung durchgeführt, die entweder bundesweit oder durch eine Kammer geregelt ist. Der bestandene Abschluss gilt als berufliche Qualifikation auf einer höheren Stufe als die Ausbildung selbst.

Im Alltag bedeutet das: Die Prüfungsaufgaben orientieren sich an Tätigkeiten, die im Betrieb anfallen, etwa Projekte leiten oder Teams führen. Wer sich vorbereitet, übt deshalb vor allem praxisnahe Aufgaben und nicht nur Wissen aus Lehrbüchern.

Bevor man sich anmeldet, lohnt der Blick in die jeweils gültige Prüfungsordnung, denn Zulassung, Teile und Fristen stehen dort verbindlich.

Siehe auch

  • Bachelor Professional in ITBundeseinheitlich geregelte IT-Fortbildung auf der zweiten Fortbildungsstufe, die den IT-Fachwirt (IHK) als Kammerabschluss ablöst.
  • PrüfungsverordnungRechtsverordnung, die Zulassung, Prüfungsteile, Dauer und Bewertung einer bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfung verbindlich festlegt.
  • IHKIndustrie- und Handelskammer, die in Deutschland berufliche Fortbildungsprüfungen durchführt, auch bei den bundeseinheitlichen IT-Abschlüssen.
  • PrüfungsanmeldungFormale Anmeldung zu einer Fortbildungsprüfung bei der zuständigen Stelle, die Zulassung und Fristen voraussetzt.