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Definition

Bestehenserlass

Erlass eines Teils des Darlehens, wenn die Fortbildungsprüfung bestanden ist; derzeit 50 Prozent, ab 2027 im Entwurf 60 Prozent.

Der Bestehenserlass verringert das Darlehen im Aufstiegs-BAföG, wenn man die Fortbildungsprüfung besteht. Derzeit werden 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Der Erlass gilt nur für den noch offenen Teil.

Für eine Änderung des Gesetzes ist eine Erhöhung auf 60 Prozent ab dem 1. August 2027 im Gespräch. Das ist noch nicht beschlossen, sollte aber in der Planung beobachtet werden.

Wer den Erlass nutzen will, sollte die Prüfung zügig angehen, denn der Erlass greift erst nach dem Bestehen. Wer den Erlass sicher nutzen möchte, sollte die Prüfungsteile so planen, dass das Bestehen der Gesamtprüfung zeitlich klar absehbar ist.

Siehe auch

  • KfW-DarlehenZinsgünstiges Darlehen der KfW, das im Aufstiegs-BAföG den nicht bezuschussten Teil des Maßnahmebeitrags finanziert.
  • AFBG-NovelleGeplante Änderung des Aufstiegs-BAföG mit höheren Beträgen ab dem 1. August 2027, die noch nicht beschlossen ist.
  • ExistenzgründungserlassVollständiger Erlass des Restdarlehens, wenn man innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmeende ein Unternehmen im Haupterwerb gründet.