Inhalt überspringen zu
IT-Fachwirt-Portal
Alles im Blick

Altabschlüsse

Altabschlüsse: IT-Projektleiter, IT-Berater und Co.

Viele IT-Fortbildungen aus der Zeit vor der Neuordnung tragen noch Titel wie IT-Projektleiter/in oder IT-Berater/in. Hier steht, was für sie gilt und wie man sich bei einem Altabschluss orientiert.

Stand · Redaktion IT-Fachwirt-Portal

IT-Fachleute besprechen einen Projektplan an einem Whiteboard
Foto: Moe Magners / Pexels

Kurzantwort: Die alten IT-Fortbildungsabschlüsse stammen aus der Zeit vor der Neuordnung zum 1. November 2024. Bereits begonnene Prüfungsverfahren nach den alten Vorschriften müssen bis zum 1. November 2027 abgeschlossen werden. Für einen Neueinstieg steht der Bachelor Professional in IT als Nachfolger bereit, und welcher Altabschluss in welchen Nachfolger übergeht, klärt die zuständige IHK.

Was mit Altabschlüssen gemeint ist

Mit Altabschlüssen sind Fortbildungen gemeint, die unter der früheren IT-Fortbildungsverordnung entstanden sind. Diese Verordnung stammt vom 3. Mai 2002 und trat am 1. November 2024 außer Kraft. An ihre Stelle trat die Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung vom 24. September 2024. Viele Titel aus dieser Zeit tauchen noch in Stellenanzeigen, Lebensläufen und Zeugnissen auf, obwohl sie nicht mehr neu erworben werden können.

Die DIHK-Statistik führt für 2025 die Altabschlüsse noch einzeln auf. Das liegt daran, dass Prüfungen aus der Zeit vor der Neuordnung weiterhin laufen. Die Zahlen zeigen also, dass Altabschlüsse nicht von heute auf morgen verschwinden, sondern über einen Übergangszeitraum auslaufen.

Die Prüfungszahlen 2025 im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt die Teilnehmenden und bestandenen Prüfungen für 2025, wie sie die DIHK-Statistik ausweist. Die Quote beim IT-Projektleiter/in ist eine rechnerische Angabe auf Basis dieser Zahlen.

Abschluss Teilnehmende 2025 Bestanden 2025
IT-Projektleiter/in (Certified IT Business Manager) 602 471 (rechnerisch 78,2 %)
Wirtschaftsinformatiker/in (Certified IT Business Engineer) 15 13
IT-Berater/in 21 14
IT-Entwickler/in 79 60

Die Zahlen beziehen sich auf ein einzelnes Berichtsjahr. Sie sagen nichts über die Qualität einzelner Lehrgänge aus, zeigen aber, wie viele Verfahren noch in der Übergangsphase laufen.

Laufende Verfahren und die Frist bis 1. November 2027

Bereits nach der alten Verordnung begonnene Prüfungsverfahren sind nach den alten Vorschriften bis zum 1. November 2027 zu Ende zu führen. Wer einen Altabschluss angefangen hat, muss also innerhalb dieser Frist die Prüfung abschließen. Was genau als begonnenes Verfahren zählt, sollte man mit der zuständigen IHK klären, bevor man Zeit und Geld in die Vorbereitung steckt.

Die Übergangsfrist ist nicht identisch mit der Frist für den IT-Fachwirt (IHK). Dessen Zulassung war bis zum 31. Dezember 2025 möglich, und für Teil 2 gilt ein Termin im Herbst 2027. Wer sich über beide Regeln informiert, vermeidet Verwechslungen. Die Details zur Übergangsfrist für den Fachwirt erklärt der Ratgeber zur Übergangsfrist bis 2027.

Was der Nachfolger verlangt

Wer neu einsteigen will, trifft im neuen System auf den Bachelor Professional in IT. Die Zulassung dazu ist an Vorbildung und Berufspraxis geknüpft. Zugelassen wird unter anderem, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem IT-Ausbildungsberuf
  • Geprüfter Berufsspezialist im IT-Bereich
  • Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mindestens ein Jahr Berufspraxis
  • Mindestens 90 ECTS-Punkte in einem fachverwandten Studium plus mindestens zwei Jahre Berufspraxis
  • Mindestens fünf Jahre Berufspraxis

Die Berufspraxis muss inhaltliche Bezüge zu den IT-Tätigkeiten haben und nachgewiesen werden. Alternativ kann eine vergleichbare berufliche Handlungsfähigkeit glaubhaft gemacht werden. Die Details stehen im Ratgeber zur Zulassung und zu den Voraussetzungen.

Der Berufsspezialist als Zwischenschritt

Die erste Fortbildungsstufe des neuen Systems ist der Berufsspezialist im IT-Bereich. Er ersetzt keinen Altabschluss, kann aber als Zulassungsweg zum Bachelor dienen. Wer aus einem Altabschluss heraus neu planen will, sollte prüfen, ob der Berufsspezialist in die eigene Lage passt. Die Einordnung dazu liefert der Ratgeber zur ersten Fortbildungsstufe.

Eine Checkliste für Inhaber eines Altabschlusses

  1. Prüfen, ob die Prüfung bereits begonnen wurde und welche Teile noch offen sind.
  2. Bei der zuständigen IHK nachfragen, ob der Altabschluss noch geprüft wird und bis wann.
  3. Den Stichtag 1. November 2027 im Kalender markieren, falls ein Verfahren läuft.
  4. Für einen Neuanfang die Zulassung zum Bachelor Professional in IT gegen die eigene Berufspraxis abgleichen.
  5. Die Termine im Blick behalten, weil nicht jede IHK jeden Termin anbietet.

Welche Fragen man an die IHK stellen sollte

Die IHK ist die zentrale Stelle für Auskünfte zu Altabschlüssen. Es lohnt sich, konkrete Fragen vorzubereiten: Welche Prüfungsteile sind noch offen, ob ein Anrechnungsverfahren für bereits bestandene Teile möglich ist und welche Nachweise für die Übergangsregelung nötig sind. Schriftlich festgehaltene Antworten helfen später, wenn es Rückfragen gibt.

Eine Übersicht zu den Abschlüssen und ihrer Einordnung in der Weiterbildungslandschaft liefert der Artikel zu IT-Fachwirt oder Bachelor Professional. Wer die Prüfungsstruktur des Nachfolgers kennenlernen will, findet im Ratgeber zum Prüfungsaufbau den vollständigen Überblick.

Warum Altabschlüsse im Lebenslauf weiter auftauchen

Ein Zeugnis aus der Zeit vor der Neuordnung bleibt bestehen, auch wenn der Abschluss heute nicht mehr neu erworben werden kann. Viele Bewerbende führen ihn deshalb weiter im Lebenslauf. Entscheidend ist, dass der Titel korrekt und vollständig angegeben wird: mit der ausstellenden Stelle, dem Jahr des Abschlusses und dem offiziellen Wortlaut aus dem Zeugnis. Englische Zusatzbezeichnungen in Klammern sollten nur stehen, wenn sie im Zeugnis selbst vorkommen. Ohne Erläuterung können Abkürzungen Personalverantwortliche im Unklaren lassen, auf welche Regelung sich der Abschluss bezieht.

Den eigenen Altabschluss richtig einordnen

Wer einen Altabschluss besitzt, sollte drei Fragen klären. Erstens, welche Verordnung oder Prüfungsordnung dem Zeugnis zugrunde liegt. Zweitens, ob die Prüfung vor oder nach dem Außerkrafttreten der früheren Regelung stattfand. Drittens, ob der Abschluss für die Zulassung zu einem anderen Abschluss angerechnet werden kann. Die Antworten stehen meist in den Unterlagen der Prüfung. Fehlen sie, hilft die IHK weiter, die das Zeugnis ausgestellt hat.

Häufige Verwechslungen

  • Der Titel IT-Projektleiter/in wird oft mit dem Bachelor Professional in IT gleichgesetzt, obwohl es sich um verschiedene Regelungen handelt.
  • Der Berufsspezialist in IT ist eine eigene erste Stufe und kein Ersatz für einen Altabschluss.
  • Die Frist vom 1. November 2027 gilt für begonnene Verfahren nach den alten Vorschriften, nicht pauschal für jede Person mit einem Altabschluss.
  • Die Zahlen aus der DIHK-Statistik beschreiben Teilnehmende, nicht die Qualität der Anbieter.

Was ein Neueinstieg im Lebenslauf bedeutet

Wer nach einem Altabschluss den Bachelor Professional in IT anstrebt, muss im Lebenslauf sauber trennen. Der Altabschluss bleibt eine dokumentierte Qualifikation. Der Bachelor ist eine neue Stufe mit eigenen Zulassungsvoraussetzungen. Beides kann nebeneinanderstehen. Ob der Altabschluss für die Zulassung zählt, entscheidet allerdings die zuständige Stelle und nicht der Lebenslauf. Eine Verbindung zwischen den Abschlüssen sollte man deshalb nur behaupten, wenn sie bestätigt ist.

Was die Teilnehmerzahlen über den Übergang zeigen

Die Zahlen aus 2025 zeigen, dass Altabschlüsse in sehr unterschiedlichem Umfang weiterlaufen. Beim IT-Projektleiter/in sind 602 Teilnehmende gemeldet, beim IT-Berater/in 21 und beim Wirtschaftsinformatiker/in 15. Für die eigene Entscheidung ist das nur begrenzt aussagekräftig, weil es nicht zeigt, wie gut ein einzelner Lehrgang arbeitet. Hilfreicher ist die Frage, welche Stellenausschreibungen in der eigenen Region tatsächlich nach dem Titel fragen. Eine Übersicht nach Regionen bietet der Ratgeber zu den Regionen.

Dokumente für Bewerbungen

Für Bewerbungen reicht meist eine vollständige Kopie des Zeugnisses. Sie sollte keine Teile abschneiden, die Hinweise auf die Prüfungsordnung oder die Ausstellungsstelle enthalten. Wer den Abschluss im Anschreiben mit einem Satz einordnet, nimmt Rückfragen vorweg. Dabei hilft eine sachliche Formulierung, die den Abschluss dem Bereich der IT-Fortbildung zuordnet und die eigene Praxis benennt. Titel und Jahreszahl im Lebenslauf sollten exakt mit dem Zeugnis übereinstimmen, sonst entstehen unnötige Fragen.

Was man bei Nachfragen sagen kann

Wer nach einem Altabschluss gefragt wird, muss ihn nicht erklären, als handele es sich um einen aktuellen Lehrgang. Hilfreich ist eine nüchterne Antwort: Der Abschluss stammt aus der früheren Regelung, die seit dem 1. November 2024 außer Kraft ist, und die eigene Qualifikation lässt sich über die Prüfungsinhalte belegen. Diese Antwort vermeidet Übertreibungen und hält das Gespräch bei den Fakten. Wer den Nachfolger anstrebt, kann ergänzen, welche Fortbildung als Nächstes geplant ist.

Zeugnis, Zertifikat und Urkunde unterscheiden

Im Alltag werden Zeugnis, Zertifikat und Urkunde oft gleichgesetzt. Für die Einordnung ist der Unterschied aber wichtig. Das Zeugnis dokumentiert die Prüfungsergebnisse, die Urkunde bestätigt den Abschluss als solchen, und ein Zertifikat kann zusätzlich Einzelkompetenzen beschreiben. Wer alle drei vorliegen hat, sollte im Lebenslauf angeben, auf welche Unterlage sich die Angabe stützt. So bleibt die Angabe prüfbar.

Typische Fragen aus dem Bewerbungsalltag

Personalverantwortliche fragen bei Altabschlüssen oft, was der Titel konkret umfasst und wie aktuell das Wissen ist. Eine gute Antwort nennt die Prüfungsbereiche, die anschließende Berufspraxis und eventuelle Anschlussfortbildungen. Wer die Inhalte in zwei oder drei Sätzen erklären kann, wirkt sicher, ohne den Abschluss größer darzustellen, als er ist.

Den Abschluss in den Werdegang einordnen

Ein Altabschluss bleibt eine Qualifikation, die man mit neuen Projekten, Zertifikaten und Weiterbildungen ergänzen kann. Wer den Abschluss in den eigenen beruflichen Verlauf einordnet, erzählt eine nachvollziehbare Entwicklung und vermeidet den Eindruck, dass ein alter Titel die einzige Referenz ist.

Fragen und Antworten

Kann man einen IT-Projektleiter/in heute noch neu beginnen?

Die frühere Verordnung ist seit dem 1. November 2024 außer Kraft. Neue Teilnahmen laufen nach der neuen Regelung, also über den Bachelor Professional in IT. Ob ein Altabschluss noch angeboten wird, klärt die zuständige IHK.

Bis wann muss ein begonnenes Altverfahren abgeschlossen sein?

Begonnene Prüfungsverfahren nach den alten Vorschriften sind bis zum 1. November 2027 zu Ende zu führen.

Wie viele Personen haben 2025 den IT-Projektleiter/in abgelegt?

Laut DIHK-Statistik gab es 602 Prüfungsteilnehmende, von denen 471 bestanden haben. Das entspricht rechnerisch 78,2 Prozent.

Ist der Bachelor Professional in IT der Nachfolger?

Er ist der bundeseinheitlich geregelte Nachfolger im neuen System der zweiten Fortbildungsstufe. Welche Altabschlüsse in welche Nachfolgeregelung übergehen, sollte bei der IHK geklärt werden.